0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaik-Artikel
Für bestimmte Photovoltaik-Komponenten und -Anlagen gilt nach deutschem Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Steuerbefreiung bzw. ein ermäßigter Steuersatz. Im Folgenden erläutern wir die relevanten Regelungen und Voraussetzungen.
1. Rechtsgrundlagen
§ 4 Nr. 33 UStG: Steuerbefreiung für die Lieferung und Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
§ 12 Abs. 3 UStG: Regelsteuersatz für Lieferungen und sonstige Leistungen; hier zur Orientierung.
2. Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 33 UStG gilt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Es handelt sich um die Lieferung und Installation einer Photovoltaik-Anlage oder von Komponenten (z. B. Module, Wechselrichter, Montagesysteme).
Die Anlage dient der Stromerzeugung aus Sonnenenergie.
Die Installation erfolgt durch ein in Deutschland ansässiges Unternehmen.
Die Lieferung und Montage sind als einheitlicher Vorgang zu betrachten.
3. Anwendungsbereich
Als Wenzel Solar UG (haftungsbeschränkt) wenden wir die 0 % Umsatzsteuer für folgende Leistungen an:
Lieferung von Photovoltaik-Modulen
Lieferung von Wechselrichtern
Lieferung von Montagesystemen und Unterkonstruktionen
Installation und Inbetriebnahme der Anlagen
4. Abrechnung und Hinweis
Auf Ihrer Rechnung weisen wir die Steuerbefreiung wie folgt aus:
Zb. Nettobetrag: 10 000,00 €
Umsatzsteuer (0 % gem. § 4 Nr. 33 UStG): 0,00 €
Rechnungsbetrag: 10 000,00 €
Hinweis: Für einzelne Positionen außerhalb des Anwendungsbereichs (z. B. Verbrauchsmaterial, Serviceleistungen) kann der Regelsteuersatz von derzeit 19 % angewandt werden. Bitte prüfen Sie im Einzelfall.
5. Beratung
Bitte beachten Sie, dass die Steuerbefreiung auf den Einzelfall ankommt. Wir empfehlen Ihnen, eine abschließende steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
6. Kontakt
Wenzel Solar UG (haftungsbeschränkt)
Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefonisch unter: 030-69205555